
GRUNDPFLEGE
Wir bieten Ihnen mit unseren qualifizierten Mitarbeitern fachgerecht und sorgfältig:
Alle pflegerischen Maßnahmen, wie z.B.:
- Waschen, Duschen, Baden
- Rasieren, Mundpflege, Kämmen
- Betten, Umbetten und Lagern
- An- und Auskleiden
- vorbeugende und aktivierende Maßnahmen
- (Prophylaxe und Mobilisation)
BEHANDLUNGSPFLEGE
Wir bieten Ihnen mit unseren qualifizierten Mitarbeitern fachgerecht und sorgfältig spezielle Pflege nach ärztlicher Verordnung wie z.B.:
- Anlegen und Wechseln von Verbänden und Bandagen
- Wundversorgung
- Katheter- und Sondenpflege
- Stomaversorgung
- Blutzucker- und Blutdruckkontrollen
- Medizinische Einreibungen
- Medikamentengabe und Überwachung
- Injektionen


HAUSWIRTSCHAFT
In Verbindung mit Ihren Pflegeleistungen bieten wir Ihnen alle Verrichtungen des täglichen Lebens. Die der Hilfesuchende nicht mehr selbständig tätigen kann wie z.B.:
- Einkaufen
- Kochen, Spülen
- Reinigung der Wohnung
- Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, wenn pflegende Angehörige vorübergehend eine Auszeit benötigen oder Urlaub nehmen. In dieser Zeit übernehmen wir die Versorgung der Betreunden als Ersatzpflege. Ab dem 01. Juli 2025 sind die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbetrag (Entlastungsbudget) zusammengefasst. Dieser kann bis zu 3539,00€ pro Jahr betragen.


Beratungseinsätze gemäß §37.3.SGB XI
Die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI richtet sich an Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen. Ziel ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und pflegenden Angehörigen oder sonstigen Pflegepersonen praktische Hilfestellungen zu geben.
Diese Beratung ist verpflichtend für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 und muss in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen werden. Die Durchführung erfolgt durch einen zugelassenen Pflegedienst.
In der Regel findet der Beratungseinsatz im häuslichen Umfeld der pflegebedürftigen Person statt.
Die Häufigkeit der Beratungseinsätze ist abhängig vom Pflegegrad:
Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich (alle 3 Monate)
Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich (alle 6 Monate)


